September 13 2021

Betrifft Elternabende

Liebe Eltern,

folgende Regeln bestehen nach der derzeit geltenden 11. Fassung des Hygieneplans-Corona für die Elternabende:

  • Ein Abstand von 1,5 m ist einzuhalten. Dies gilt nicht für Personen, die gemeinsam im gleichen Haushalt leben.
  • Eine Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmaske oder Maske der Standards KN95/N95 oder FFP 2 oder vergleichbar) gilt im Schulgebäude, nicht aber am Sitzplatz (Warnstufe 1 wie momentan) Bei den Warnstufen 2 und 3 gilt eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz.
  • Keine Pflicht zur Kontakterfassung oder Testpflicht

Viele Grüße
Florian Neudert


Veröffentlicht13. September 2021 von FNeudert in Kategorie "Allgemein