SEB
Schulelternbeirat (SEB)
Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten (§ 40SchulG).
Dieses Elterngremium arbeitet direkt mit der Schulleitung und dem Lehrerkollegium zusammen. Durch eine Reihe von Mitwirkungsrechten im Schulgesetz wird der Schulelternbeirat an Entscheidungen beteiligt, die für die ganze Schule von Bedeutung sind. Die Mitglieder des Schulelternbeirats können für die Eltern einer Schule Ansprechpartner, Unterstützer und Vermittler sein. Beratungs- und Unterstützungsanlässe können sein:
- Eltern haben Fragen zu einem Gespräch mit der Lehrkraft.
- Eltern suchen eine unterstützende Person für ein Gespräch mit der Lehrkraft.
- Klassenelternsprecherinnen oder Klassenelternsprecher haben Fragen zu Themen, die ihre Klasse betreffen.
Für nähere Informationen zu den Aufgaben und Möglichkeiten des SEBs, sowie anderer Gremien, finden sie in der Broschüre Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz viele hilfreiche Informationen.
Sollten sie an weiteren Informationen oder einen Kontakt zu unserem Schulelternbeirat wünschen, wenden sie sich bitte an unsere Schule. Gerne stellen wir ihnen die entsprechenden Kontaktdaten zur Verfügung. Eine Veröffentlichung der Daten an dieser Stelle ist jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr möglich.