Neue Quarantäne-Verordnung ab 15.01.22
Kontaktpersonenmanagement in Schulen – NEU!!!:
- 1 positiver Fall (Selbsttest, POC-Schnelltest, PCR-Test) in der Klasse/im Kurs § 3 Abs. 1 AbsonderungsVO >>
- für alle „engen“ Kontaktpersonen, also Schüler*innen und Lehrpersonal der Klasse/Kurse/Parallelklasse, die in den 5 Tagen vor dem positiven Abstrich gemeinsam mit der infizierten Person im Unterricht waren und ein Abstand im Radius von > 2m zur infizierten Person nicht dauerhaft eingehalten wurde (direkte Sitznachbarn, Sportgruppe innen, enger Kontakt in Pausen, Betreuung, AG etc.) gilt grds. ab Bekanntwerden der Infektion eine sofortige Quarantänepflicht. Die Quarantäne endet 10 Tage nach dem letztmöglichen Kontakt zur infizierten Person (also deren letzter Schul-Tag/gemeinsamer Unterricht)! Die Quarantäne kann vorzeitig mit einem negativen PCR- oder POC-Antigentest, der frühestens am 5. Tag nach dem letztmöglichen Kontakt (also ab Tag 6) durchgeführt werden darf, beendet werden. Selbsttest wird nicht akzeptiert. Sobald das negative PCR- oder POC-Ergebnis (Tag 6) vorliegt ist die Quarantäne automatisch aufgehoben. Bei Wiederbetreten der Schule ist das Testergebnis vorzulegen. Für enge Kontaktpersonen, die sich nicht testen lassen, gilt eine Quarantänepflicht für 10 Tage. Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind Geboosterte, geimpfte Genesene, frische Geimpfte sowie frische Genesen (s. oben). Die Schule erhält von uns einen Infobrief, in dem alle Informationen enthalten sind. Diesen Infobrief leitet die Schulleitung an die betroffenen Kontaktpersonen weiter. Wir versuchen weiterhin einen Sammelabstrich an Tag 6 zu organisieren, sollte dies aufgrund hoher Fallzahlen nicht möglich sein, schicken wir Ihnen einen Infobrief mit Berechtigungsschein zu. Die engen Kontaktpersonen müssen sich dann zwecks Quarantäneverkürzung selbst um einen Test an einer Teststelle kümmern. Die Quarantänepflicht gilt gem. Absonderungsverordnung, es erfolgt keine telefonische In-Quarantäne-Versetzung durch das Corona-Lagezentrum.
- für alle anderen Kontaktpersonen, also Schüler*innen und Lehrpersonal der Klasse/Kurse/Parallelklasse, die in den 5 Tagen vor dem positiven Abstrich gemeinsam mit der infizierten Person im Unterricht waren und ein Abstand > 2 m dauerhaft eingehalten wurde, besteht eine Testpflicht (Selbsttest in der Schule) für die nächsten 5 Schultage, jedoch keine Quarantänepflicht. Von der Testpflicht ausgenommen sind Geboosterte, geimpfte Genesene, frische Geimpfte sowie frische Genesen (s. oben)
Quarantänebescheinigung:
Quarantänebescheinigungen können am Ende der Absonderung ausgestellt werden. Hierzu benötigen wir per Email das negative Testergebnis und die Daten der betroffenen Kontaktperson.
Testmöglichkeiten:
POC-Antigentests führen die offiziellen Teststellen durch, eine Übersicht der Teststellen finden Sie hier: https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/
PCR-Tests sind in mehreren Praxen und Teststellen möglich: https://www.praxisfinder-rlp.de/corona-anlaufstellen/tabelle
Neben unserem mobilen und stationären Testangebot wird das Corona-Lagezentrum von folgenden Teststellen unterstützt:
- VG Birkenfeld – Teststelle Alte Feuerwache, Brückener Str. 5, 55765 Birkenfeld, Tel. 0151 64335280 POC- und PCR-Testungen Mo-Sa von 09.00 bis 12.00 Uhr ohne Terminvereinbarung
- VG Baumholder – DLRG-Teststelle am Weiher, Am Weiherdamm, 55774 Baumholder, Tel. 06783-5994, POC- und PCR-Testungen Mo-Fr 17.00 bis 19.00 Uhr und Sa 10.00 bis 12.00 Uhr
- VG Baumholder – Dorfgemeinschaftshaus Berschweiler über der Feuerwehr, Berggrube 30, 55777 Berschweiler, Tel. 06783-2163, POC- und PCR-Testungen Di und Do 18.00 – 20.00 Uhr, Sa 16.00 – 18.00 Uhr, So, 09.00 – 12.00 Uhr
ACHTUNG: Für positiv getestete Personen, deren Hausstandsmitglieder sowie private Kontaktpersonen gelten andere Regelungen!
Schaubild Schulen Kontaktpersonenmanagement ab 15.01.2022