Corona: Änderung der Regelungen zur Absonderung – Ersatz der Absonderungspflicht
Liebe Eltern,
es gibt Neuigkeiten. Ab 26. November2022 wird die Absonderungsverordnung (Quarantäneverordnung) aufgehoben und durch die Schutzmaßnahmenverordnung ersetzt.
- positiv getestete müssen nicht mehr mindestens fünf Tage in Quarantäne
- stattdessen absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen
Für den Schulbetrieb gilt:
Maskenpflicht: Positiver Test (PoC oder Selbsttest) -> Pflicht außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen
Maskenpflicht entfällt -> frühestens nach fünf Tagen (mindestens 48 Stunden symptomfrei)
Maskenpflicht endet -> spätestens nach Ablauf von zehn Tagen
Die Maske darf abgesetzt werden: im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern ausschließlich Kontakt zu anderen positiv getesteten Personen besteht sich eine positiv getestete Person allein im geschlossenen Raum
Ist das Tragen einer Maske z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, besteht Absonderungspflicht!
- Generell gilt weiter: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben! Das heißt, symptomatisch erkrankte Schülerinnen und Schüler und Lehrer sollen die –Schule nicht besuchen (egal welche Infektion vorliegt)
- Es entfällt die Meldepflicht im Schulbereich
ABER:
- Bei einer symptomlosen Infektion sind sowohl Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte als auch pädagogische Fachkräfte unter Beachtung der Maskenpflicht weiter zum Schulbesuch verpflichtet
Hier finden Sie das entsprechende Schreiben des Ministeriums
Viele Grüße
F. Neudert