November 24 2022

Corona: Änderung der Regelungen zur Absonderung – Ersatz der Absonderungspflicht

Liebe Eltern,
es gibt Neuigkeiten. Ab 26. November2022 wird die Absonderungsverordnung (Quarantäneverordnung) aufgehoben und durch die Schutzmaßnahmenverordnung ersetzt.

  • positiv getestete müssen nicht mehr mindestens fünf Tage in Quarantäne
  • stattdessen absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen

Für den Schulbetrieb gilt:

Maskenpflicht: Positiver Test (PoC oder Selbsttest) -> Pflicht außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen
Maskenpflicht entfällt -> frühestens nach fünf Tagen (mindestens 48 Stunden symptomfrei)
Maskenpflicht endet -> spätestens nach Ablauf von zehn Tagen

Die Maske darf abgesetzt werden: im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern ausschließlich Kontakt zu anderen positiv getesteten Personen besteht sich eine positiv getestete Person allein im geschlossenen Raum
Ist das Tragen einer Maske z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, besteht Absonderungspflicht!

  • Generell gilt weiter: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben! Das heißt, symptomatisch erkrankte Schülerinnen und Schüler und Lehrer sollen die –Schule nicht besuchen (egal welche Infektion vorliegt)
  • Es entfällt die Meldepflicht im Schulbereich

ABER:

  • Bei einer symptomlosen Infektion sind sowohl Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte als auch pädagogische Fachkräfte unter Beachtung der Maskenpflicht weiter zum Schulbesuch verpflichtet

Hier finden Sie das entsprechende Schreiben des Ministeriums

Viele Grüße
F. Neudert


Veröffentlicht24. November 2022 von FNeudert in Kategorie "Allgemein