März 30 2022

Änderung des Infektionsschutzgesetz ab 04.04.2022

Liebe Eltern,

vom 04.04. bis 29.04.2022 gelten folgende Regeln:

– Maskenpflicht an allen Schulen entfällt
– keine verpflichtenden Tests mehr für die Teilnahme am Präsenzunterricht (aber weiterhin zwei freiwillige anlasslose Tests pro Woche -> nur mit Einverständnis der Eltern)
bei Infektion innerhalb der Klasse bis zum 29.04. weiterhin verpflichtende Tests an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen

Elternschreiben Änderungen-der-Regelungen-zum-Infektionsschutz

Viele Grüße

Florian Neudert

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März 11 2022

Testkonzept / Hygieneplan

Liebe Eltern,
anbei das aktuelle Testkonzept und der neue Hygieneplan. Beides gültig ab 14.03.2022.
Es bleibt bzgl. Maskenpflicht am Platz bei der dringenden Empfehlung im Unterricht die Maske weiterhin zu tragen.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Florian Neudert

Testkonzept

16. Hygieneplan

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März 2 2022

Infoschreiben Ministerium „Weiteres Vorgehen „

Liebe Eltern,
anbei das Schreiben der Ministerin zum weiteren Vorgehen in den Schulen in Rlp. Zusammengefasst heißt das:

Bis einschließlich 11. März 2022 wie gehabt:
Maskenpflicht am Platz
dreimalige anlasslose Testen pro Woche (sowie das anlassbezogene Testen an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen)

Ab 14. März 2022:
keine Maskenpflicht in Grundschulen und Förderschulen am Platz (zweimal pro Woche anlasslos und nach einem Infektionsfall fünf Mal anlassbezogen testen)
im Sportunterricht keine Maskenpflicht mehr
keine Einschränkungen für den Musikunterricht

GTS:
ab 14.03.2022 wird die Beurlaubungsregelung aufgehoben -> GTS Kinder sind wieder regulär auch am Nachmittag da
wenn es die Zahlen zulassen wollen wir nach den Osterferien die AGs neu vergeben (Auswahl durch die Kinder selbst)

Elternschreiben

Viele Grüße
Florian Neudert

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März 2 2022

Info GA zum allgemeinen Vorgehen bei positivem Test

Guten Morgen liebe Eltern,
ich hoffe Sie hatten entspannte Winterferien und konnten die Sonne genießen. Anbei eine Info vom Gesundheitsamt zum Vorgehen bei positivem Testergebnis für Sie zur Info.

Positiver Selbsttest -> Verpflichtung: Direkt einen zertifizierten PoC-Antigentest an einer Teststelle durchführen lassen:
a) negativer PoC-Antigentest -> keine Quarantäne! Keine Maßnahmen für Kita-Gruppe oder Klasse!
b) positiver PoC-Antigentest -> Quarantänepflicht gem. AbsonderungsVO für positiv getestete Person, nicht ausreichend Immunisierte Kontaktpersonen, Kita-Gruppe sowie Testpflicht für Klasse!

Positiver PoC-Antigentest an einer Teststelle -> PCR-Test in einer Arztpraxis oder an einer PCR-Teststelle durchführen lassen:
a) negativer PCR-Test -> Quarantäne-/Testpflicht für alle ist sofort beendet!
b) positiver PCR-Test -> Quarantäne-/Testpflicht bleibt bestehen. Positiv getestete Person hat Anspruch auf einen Genesenennachweis!

Viele Grüße

Florian Neudert

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Februar 16 2022

Sturm & sicherer Schulweg

Liebe Eltern,

aufgrund des Sturms möchte ich Sie erinnern, dass Sie morgen früh entscheiden müssen, ob Sie Ihr Kind an diesem Tag in die Schule schicken oder nicht.

Die Schule ist regulär geöffnet, ob/wie die Busse fahren liegt jedoch nicht in unserer Gewalt.

Viele Grüße

Florian Neudert

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Februar 10 2022

Freitag 11.02. – HOMESCHOOLING für ALLE

Liebe Eltern,
die Heizungsanlage, die das Schulzentrum mit Wärme versorgt ist defekt. Die Reparaturen sind umfangreicher und von daher bleibt am morgigen Freitag, 11.02.2022 die SCHULE GESCHLOSSEN!
Beide Nachbarschulen (Förderschule & Gymnasium) sind ebenfalls geschlossen.

KLASSENELTERNSPRECHER:

BITTE DIESE INFO ÜBER DIE WHATSAPP-GRUPPEN AN ALLE ELTERN WEITERLEITEN!!

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Herzliche Grüße Florian Neudert

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Februar 4 2022

Fragen „Quarantäne ja/nein“

Guten Morgen liebe Eltern,
anbei drei Schaubilder vom GA, die hoffentlich jegliche Unklarheiten/Fragen bzgl. „Quarantäne ja/nein“ klären.
Es hängt davon ab, wo der Kontakt zu der positiv getesteten Person stattgefunden hat:
1. War dieser Kontakt innerhalb der Kita/Schule, so gelten die Regelungen des § 3 AbsonderungsVO

  • Kitakinder: Quarantäne grds. 10 Tage, freitesten möglich mit negativem POC-Antigentest am Tag, der auf den Tag des letzten Kontakts folgt
  • Schüler/innen: keine Quarantäne, aber 5 Tage Selbsttest

2. War dieser Kontakt jedoch im privaten Bereich (im familiären Haushalt, auf einer Geburtstagsfeier, im Training, bei Freunden, etc.) so gelten die „normalen“ Quarantäneregeln für Kontaktpersonen und Hausstandsangehörige nach § 2 AbsonderungsVO.

  • Hausstandsangehörige: Quarantäne grds. 10 Tage, freitesten möglich mit negativem POC-Antigentest am 8. Tag nach dem positiven PCR des Hausstandsmitglieds
  • Enge Kontaktpersonen (Kontakt länger als 10 Min, weniger als 1,5m Abstand, ohne Maske – oder länger als 10 Min. gemeinsam mit positiv getesteter Person im gleichen Raum mit hoher Konzentration an infektiösen Aerosolen): Quarantäne grds. 10 Tage, freitesten möglich mit negativem POC-Antigentest am 8. Tag dem letzten Kontakt

Begründet werden die unterschiedlichen Regeln damit, dass es in den Schulen und Kitas Hygienekonzepte gibt, die eingehalten werden. Außerdem sollen die Betreuung und Beschulung der Kinder weiter sichergestellt werden. Hygienekonzepte gibt es im privaten Bereich nicht, daher ist davon auszugehen, dass sich die Kontakte im Privatbereich eher infizieren, was sich in vielen Fällen auch bestätigt.
Natürlich gilt nach wie vor keine Quarantäne-/Testpflicht für Geboosterte, frisch Geimpfte, frisch Genesene und geimpfte Genesene nach den derzeit gültigen Regelungen.

Viele Grüße Florian Neudert

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Januar 31 2022

Schaubild neue Quarantäneverordnung

Schaubild

Die aktuelle Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 28.01.2022 finden Sie unter folgendem Link:  https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

Es gelten aktuell folgende Regelungen:

Positiv getestete Personen:

  • Für positiv getestete Personen (PCR-Test oder POC-Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal) gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht gerechnet ab dem Abstrichdatum des ersten positiven Tests mit der Möglichkeit sich nach 7 Tagen (also ab dem 8. Tag) mit POC-Antigentest freizutesten.

Ein positiver Selbsttest muss durch einen POC- oder PCR-Test bestätigt werden. Die Personen sind verpflichtet, unverzüglich einen POC-Antigentest durch geschultes Personal an einer Teststelle durchführen zu lassen. Ist das Ergebnis positiv, besteht eine unmittelbare Absonderungspflicht, § 6 AbsonderungsVO.

Melde- und Informationspflicht:

Die Schulen und Kitas sind bei Vorliegen einer positiven Testung einer Person verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt umgehend zu informieren (§ 5 Abs. 3 AbsonderungsVO sowie Meldepflicht nach IfSG). Außerdem sind anonymisiert die Sorgeberechtigten der Schüler*innen oder Kinder aus der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe oder Betreuungskohorte, in der die Infektion aufgetreten ist, darüber zu informieren.

Rückverfolgung allgemein:

  • Als Kontaktpersonen zählen alle Kinder/Schüler*innen/Päd. Personal, die in den vergangenen 5 Tagen vor dem positiven Abstrich bzw. der 2 Tage vor Symptombeginn (meist deckungsgleich) Kontakt zur infizierten Person hatten bzw. ein Kontakt nicht sicher ausgeschlossen werden kann.

Kontaktpersonenmanagement in Schulen – NEU!!!:

  • 1 positiver Fall (Selbsttest, POC-Schnelltest, PCR-Test) in der Klasse/im Kurs § 3 Abs. 1 AbsonderungsVO >>

für alle Kontaktpersonen der Lern- und Betreuungsgruppe, also Schüler*innen und Lehrpersonal der Klasse/Kurse/Parallelklasse, die in den 5 Tagen vor dem positiven Abstrich gemeinsam mit der infizierten Person im Unterricht waren, besteht eine Testpflicht (Selbsttest in der Schule) für die nächsten 5 Schultage, jedoch keine Quarantänepflicht. Von der Testpflicht ausgenommen sind Geboosterte, geimpfte Genesene, frische Geimpfte sowie frische Genesen (s. unten). Die Testpflicht endet, sobald der positive Selbsttest oder POC-Antigen-Schnelltest durch einen „höherwertigen“ Test (in der Regel PCR-Test) mit negativem Ergebnis widerlegt wird. Für Kontaktpersonen, die in den 10 Tagen nach Kontakt zu einer positiv getesteten Person Krankheitssymptome entwickeln, gilt dennoch eine Absonderungspflicht bis ein negatives PCR-Ergebnis vorliegt, diese gelten dann als „krankheitsverdächtig“ auch wenn sie geboostert/geimpft/genesen sind.

ÜBERGANGSREGELUNG Schule: Wer in den letzten Tagen Kontaktperson in einer Schule war und keine Symptome hat, darf die Quarantäne (die auf Grundlage der alten Verordnung galt) heute ohne Test verlassen, die Absonderungspflicht entfällt automatisch ab heute.

Quarantänebescheinigung: Quarantänebescheinigungen können am Ende der Absonderung auf Antrag ausgestellt werden. Bitte online beantragen:  https://corona.landkreis-birkenfeld.de/infos/quarantaenebescheinigung

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Januar 28 2022

Würstchen vom Förderverein

Liebe Eltern,
das erste Schulhalbjahr geht heute zu Ende. Um den Kindern eine kleine Freude zu machen und das Halbjahr abzuschließen hat sich der Förderverein spontan dazu entschieden heute jedem Kind eine Bratwurst zu spendieren. Unser Hausmeister Herr Brosch hat dabei seine Grillfertigkeiten bravourös unter Beweis gestellt und über 170 Würstchen gegrillt.
Die Rückmeldung war durchweg positiv, die Frage nach einer Wiederholung kam mehrfach auf 🙂
Solche Aktionen sind durch den Förderverein nur möglich, wenn viele Leute sich dazu entscheiden Mitglied zu werden. Hier auf der Homepage finden Sie das Antragsformular.
Über einen regen Zulauf freuen wir uns sehr 🙂

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende
Herzliche Grüße von der Bein
Florian Neudert (stv. Vorsitzender des FöV)

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