Januar 27 2022

Neue Quarantäne-Regelung ab 31.01.2022

Liebe Eltern,
anbei erhalten Sie das Schreiben des Ministeriums von gestern Nachmittag (Eingang 17:23h). Da in manchen Medien die Information verbreitet wird, dass wir Schulen uns aussuchen könnten, wie oft bei uns getestet wird, möchte ich Ihnen nur sagen, dass wir keinesfalls autark agieren sondern die Vorgaben des Ministeriums umsetzen müssen.

Diese lauten nun wie folgt: Ab Montag, 31.01.2022 tritt eine Anpassung der Quarantäneregelung und der Teststrategie in Kraft.

  • wir testen nun an drei Tagen in der Woche (Mo, Mi, Fr)
  • Geimpfte/Genese können sich freiwillig testen
    – Minderjährige nur mit Einverständniserklärung (bitte bescheinigen Sie uns, wenn Ihr Kind vollständig geimpft oder falls es genesen ist)
  • nur noch die positiv getestete Person muss in Quarantäne
    – die restliche Klasse testet sich dann an fünf Schultagen hintereinander selbst
  • Zeitraum: vorerst bis 18.02.2022
  • das Gesundheitsamt kann weitergehende Maßnahmen ergreifen (im begründeten Einzelfall)

Vielen Dank für Ihr Verständnis – bleiben Sie gesund!
Florian Neudert

Schreiben des Ministeriums vom 26.01.2022

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Januar 17 2022

Neue Quarantäne-Verordnung ab 15.01.22

Kontaktpersonenmanagement in Schulen – NEU!!!:

  • 1 positiver Fall (Selbsttest, POC-Schnelltest, PCR-Test) in der Klasse/im Kurs § 3 Abs. 1 AbsonderungsVO >>
  1. für alle „engen“ Kontaktpersonen, also Schüler*innen und Lehrpersonal der Klasse/Kurse/Parallelklasse, die in den 5 Tagen vor dem positiven Abstrich gemeinsam mit der infizierten Person im Unterricht waren und ein Abstand im Radius von > 2m zur infizierten Person nicht dauerhaft eingehalten wurde (direkte Sitznachbarn, Sportgruppe innen, enger Kontakt in Pausen, Betreuung, AG etc.) gilt grds. ab Bekanntwerden der Infektion eine sofortige Quarantänepflicht. Die Quarantäne endet 10 Tage nach dem letztmöglichen Kontakt zur infizierten Person (also deren letzter Schul-Tag/gemeinsamer Unterricht)! Die Quarantäne kann vorzeitig mit einem negativen PCR- oder POC-Antigentest, der frühestens am 5. Tag nach dem letztmöglichen Kontakt (also ab Tag 6) durchgeführt werden darf, beendet werden. Selbsttest wird nicht akzeptiert.  Sobald das negative PCR- oder POC-Ergebnis (Tag 6) vorliegt ist die Quarantäne automatisch aufgehoben. Bei Wiederbetreten der Schule ist das Testergebnis vorzulegen. Für enge Kontaktpersonen, die sich nicht testen lassen, gilt eine Quarantänepflicht für 10 Tage. Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind Geboosterte, geimpfte Genesene, frische Geimpfte sowie frische Genesen (s. oben). Die Schule erhält von uns einen Infobrief, in dem alle Informationen enthalten sind. Diesen Infobrief leitet die Schulleitung an die betroffenen Kontaktpersonen weiter. Wir versuchen weiterhin einen Sammelabstrich an Tag 6 zu organisieren, sollte dies aufgrund hoher Fallzahlen nicht möglich sein, schicken wir Ihnen einen Infobrief mit Berechtigungsschein zu. Die engen Kontaktpersonen müssen sich dann zwecks Quarantäneverkürzung selbst um einen Test an einer Teststelle kümmern.  Die Quarantänepflicht gilt gem. Absonderungsverordnung, es erfolgt keine telefonische In-Quarantäne-Versetzung durch das Corona-Lagezentrum.
  1. für alle anderen Kontaktpersonen, also Schüler*innen und Lehrpersonal der Klasse/Kurse/Parallelklasse, die in den 5 Tagen vor dem positiven Abstrich gemeinsam mit der infizierten Person im Unterricht waren und ein Abstand > 2 m dauerhaft eingehalten wurde, besteht eine Testpflicht (Selbsttest in der Schule) für die nächsten 5 Schultage, jedoch keine Quarantänepflicht. Von der Testpflicht ausgenommen sind Geboosterte, geimpfte Genesene, frische Geimpfte sowie frische Genesen (s. oben)

Quarantänebescheinigung:

Quarantänebescheinigungen können am Ende der Absonderung ausgestellt werden. Hierzu benötigen wir per Email das negative Testergebnis und die Daten der betroffenen Kontaktperson.

Testmöglichkeiten:

POC-Antigentests führen die offiziellen Teststellen durch, eine Übersicht der Teststellen finden Sie hier:  https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/

PCR-Tests sind in mehreren Praxen und Teststellen möglich: https://www.praxisfinder-rlp.de/corona-anlaufstellen/tabelle

Neben unserem mobilen und stationären Testangebot wird das Corona-Lagezentrum von folgenden Teststellen unterstützt:

  • VG Birkenfeld – Teststelle Alte Feuerwache, Brückener Str. 5, 55765 Birkenfeld, Tel. 0151 64335280  POC- und PCR-Testungen Mo-Sa von 09.00 bis 12.00 Uhr ohne Terminvereinbarung
  • VG Baumholder – DLRG-Teststelle am Weiher, Am Weiherdamm, 55774 Baumholder, Tel. 06783-5994, POC- und PCR-Testungen  Mo-Fr 17.00 bis 19.00 Uhr und Sa 10.00 bis 12.00 Uhr
  • VG Baumholder – Dorfgemeinschaftshaus Berschweiler über der Feuerwehr, Berggrube 30, 55777 Berschweiler, Tel. 06783-2163, POC- und PCR-Testungen Di und Do 18.00 – 20.00 Uhr, Sa 16.00 – 18.00 Uhr, So, 09.00 – 12.00 Uhr

ACHTUNG:  Für positiv getestete Personen, deren Hausstandsmitglieder sowie private Kontaktpersonen gelten andere Regelungen!

Schaubild Schulen Kontaktpersonenmanagement ab 15.01.2022

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Januar 3 2022

Neue Quarantäne-Vorgabe des Gesundheitsamt wegen Omikron

Liebe Eltern,
ich wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr und hoffe, dass Sie gesund und erfolgreich starten. Das Gesundheitsamt hat uns folgende Information zur aktuellen Situation mitgeteilt:

Sehr geehrte Damen und Herren, leider haben uns die ersten bestätigten Omikron-Fälle im Landkreis Birkenfeld erreicht, daher möchten wir Sie mit dieser Email über die Verfahrensweise bei Omikron informieren:
Wenn das Labor bei einem positiven PCR-Ergebnis einen Verdacht auf die Omikronvariante meldet, gilt:

  • alle engen Kontaktpersonen eine Quarantänepflicht für 14 Tage (gerechnet ab dem letzten Kontakt zu der infizierten Person)
  • keine Verkürzung der Quarantäne möglich
  • Quarantänepflicht gilt nach aktuellem Stand auch für Genesene, Geimpfte und Geboosterte
  • Alle Kontaktpersonen erhalten von uns eine schriftliche Absonderungsanordnung / Getestet werden die Kontaktpersonen per PCR-Test direkt (also so schnell wie möglich) sowie noch einmal frühestens an Tag 11 nach dem letzten Kontakt.

Je nach Labor können zwischen dem positiven PCR-Ergebnis und der Meldung des Omikronverdachts mehrere Stunden bis Tage liegen. Das bedeutet, dass zunächst das allgemeine Verlaufsschema für Schulen und Kitas gem. Absonderungsverordnung greift und dass Geimpfte und Genesene nicht in Quarantäne müssen. Wenn uns jedoch nach 2-3 Tagen der Omikronverdacht bestätigt wird, müssen wir alle engen Kontaktpersonen in der Klasse und Kita, unabhängig ihres Impf-/Genesenenstatus in Quarantäne versetzen.

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Dezember 9 2021

Neue Quarantäne-Regelung

Guten Morgen, ab sofort tritt durch das Gesundheitsamt folgende Regelung in Kraft:
Beim Auftreten des zweiten Falls oder mehreren Fällen innerhalb einer Klasse/eines Kurses (Ausbruchsgeschehen):

  • ab sofort ALLE MitschülerIinnen und Lehrkräfte, die an den letzten 5 Tagen zusammen mit den positiv getesteten Personen Unterricht hatten, als enge Kontaktpersonen gem. § 3 Abs. 5 Nr. 1 AbsonderungsVO gewertet.
    • auch Schüler/innen aus anderen Klassen, die gemeinsam mit den infizierten Personen im Unterricht waren (GTS, Religion / Ethik).
  • es gilt eine Absonderungs- und Quarantänepflicht für 10 Tage, mit der Möglichkeit sich frühestens am 5. Tag der Absonderung per PCR-Test freizutesten.
    • Quarantänebeginn ist das Datum des Bekanntwerden des zweiten Falls, ab dann müssen die Kontaktpersonen sich umgehend in Quarantäne begeben.
    • Ausnahme: Für asymptomatische vollständig geimpfte oder genesene Personen besteht keine Test- und Quarantänepflicht.

Den Termin für den jeweiligen Sammel-PCR-Test (der frühestens an Tag 5 durchgeführt werden darf) planen und organisiert das Gesundheitsamt.

  • Diesen teilen wir Ihnen in der Form eines Elternbriefes per Email mit

Sobald das negative Testergebnis dieses Tests vorliegt, ist die Quarantäne automatisch beendet und die Schüler/innen dürfen die Schule wieder besuchen.

  • Das Testangebot des Sammeltermins gilt nicht für positiv getestete Schüler*innen. Diese bleiben mindestens 14 Tage in Quarantäne.
  • Es besteht für positiv getestete Personen aktuell keine Möglichkeit die Quarantäne zu verkürzen.

Anbei das Schaubild zur Info

Schaubild Schulen Kontaktpersonenmanagement ab 08.12.2021

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November 23 2021

Förderverein Jahreshauptversammlung Donnerstag, 25.11.21 – 18 Uhr

Liebe Eltern und KollegInnen,
hiermit möchte ich Sie noch einmal an unsere Jahreshauptversammlung des Fördervereins erinnern, die am kommenden Donnerstag um 18 Uhr im Mehrzweckraum in der Schule stattfindet.
Es gilt die 2G-Regel, bringen Sie daher bitte einen entsprechenden Nachweis mit.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Herzliche Grüße
Florian Neudert (stellv. Vorsitzender des FöV)

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November 23 2021

12. Hygieneplan für Schulen & Konzept Selbsttests Schüler

Liebe Eltern,
anbei der aktualisierte Hygieneplan und das überarbeitete Konzept Selbsttests Schüler, die ab morgen gültig sind.
WICHTIG: Ab Mittwoch, 24.11.2021 darf die Schule nur noch mit Nachweis betreten werden:

  • Geimpft
  • Genesen
  • tagesaktueller Test

Viele Grüße Florian Neudert

12. Hygieneplan

Konzept Selbsttests Schüler

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November 22 2021

Vorgehen bei positivem Fall in der Klasse

Liebe Eltern,
ich möchte Sie hiermit noch einmal über die Vorgehensweise bei einem positiven Fall in der Schule informieren (Vorgabe des Gesundheitsamtes):

Stufe 1: 1 positiver Selbsttest oder POC/PCR-Test durch einen Arzt/Teststelle:
die Klasse trägt ab Bekanntwerden des Falls 5 Tage Maske und testet an den weiteren 5 Schultagen
Stufe 2: 2 positive Tests:
10 Tage Quarantäne ab Bekanntwerden des zweiten Falls für alle Schülerinnen und Schüler.
Zwei Kategorien:
enge Kontaktpersonen (Sitznachbarn, Pausenkontakt, Sportgruppe in der Halle) können sich nach 5 Tagen mit einem negativen PCR-Test freitesten. Andere Kontakte (die weiter weg sitzen) können sich direkt mit PCR-Test freitesten.
Sobald das negative PCR-Ergebnis vorliegt ist der Schulbesuch wieder möglich. Wenn ein Test positiv ausfällt Quarantäne 14 Tage ab PCR-Abstrich, keine Verkürzung möglich.
Stufe 3: bei drei Positiven:
ganze Klasse geht 10 Tage in Quarantäne mit Möglichkeit der Freitestung nach 5 Tagen

Gilt nicht für asymptomatische vollständig Geimpfte und Genesene! Diese müssen sich nicht testen lassen (PCR-Test auf freiwilliger Basis wird angeboten) und auch nicht in Quarantäne gehen.

Im Fall von 2 oder mehreren positiven Fällen erhält die Schule vom Gesundheitsamt einen Elternbrief mit Informationen über Quarantäne, Freitestung und einen PCR-Testtermin (Tag 5)

Geschwisterkinder eines positiven Selbsttests in der Schule werden ebenfalls nach Hause geschickt.

Aufgrund der Anzahl der Infektionen werden die Positiven gebeten (ist auch in der Absonderungsverordnung RLP so vorgesehen), ihre Kontakte selbst zu informieren.


Wir testen ab heute zwei mal pro Woche (Montag & Mittwoch). Wenn ein Kind am Testtag krank ist, wird der Test dann am nächsten Schultag nachgeholt.

Aufgrund der dramatischen Zahlen empfiehlt das Gesundheitsamt das Tragen der Masken auch im Unterricht zum Schutze aller.

Ich habe Ihnen noch ein Schaubild angehängt.

Herzliche Grüße von der Bein
Florian Neudert

Schaubild Schulen Kontaktpersonenmanagement

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November 19 2021

Infos zur Teststrategie

Liebe Eltern, anbei wichtige Infos des Ministeriums:

… die Teststrategie bezogen auf die anlasslose Testungen das Corona-Warnstufensystem des Landes anzupassen. Das bedeutet, dass in Schulen, für die die Warnstufe 1 gilt, künftig weiterhin Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, einmal pro Woche anlasslos getestet werden. An Schulen, die sich in Warnstufe 2 befinden, wird zweimal pro Woche, bei Warnstufe 3 dreimal pro Woche anlasslos getestet

… Da sich zudem die Präventionswochen nach den Schulferien bewährt haben, wird nach den Weihnachtsferien in der Zeit vom 3. Januar bis zum 14. Januar 2022 auch in Warnstufe 1 zweimal anlasslos getestet

… die anlassbezogene Testpflicht für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, die gemäß Absonderungsverordnung im Falle des Auftretens eines positiven (Selbst-)Testergebnisses an einer Schule in der betreffenden Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe für die folgenden fünf Schultage umgesetzt wird. Diese Regelungen gelten selbstverständlich weiter. …

Viele Grüße
F.Neudert

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